Beitragsgarantie Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitragsberechnung für die BU Rentenversicherung
Häufig stellt sich die Frage: "Wann ist der richtige Zeitpunkt, eine Berufsunfähigkeitsrentenversicherung abzuschließen?". Zur Beantwortung dieser müssen die Berechungsgrundlagen für den Versicherungsbeitrag einer Berufsunfähigkeitsrentenversicherung geklärt werden.
Ungeachtet der Tatsache, dass das Risiko berufsunfähig zu werden stets vorhanden ist und jeden betrifft (vgl. Notwendigkeit der BU Versicherung), gelten folgende Grundregeln:
Eintrittalter der versicherten Person
Die Berechnung des Versicherungsbeitrages beinhaltet das subjektive Risiko, welches von der zu versicherten Person ausgeht. Dies spiegelt sich unter anderm im versicherungstechnischen Eintrittsalter wieder. Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko für körperliche Gebrechen und die Abfälligkeit für Krankheiten nimmt zu. Die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ist folglich höhe als in jungen Jahren.
Je ehr Sie also Ihre Arbeitskraft absichern, desto preiswerter kann dies geschehen.
Berufsgruppenklassifizierung
Neben dem Alter wird der ausgeübte Beruf bei der Beitragsermittlung herangezogen. Die Tarife der Württembergische unterscheiden 4 Berufsgruppen, welche die Risikohäufigkeit einer möglichen Berufsunfähigkeit widerspiegeln.
Ausschlaggebend ist der ausgeübte Beruf bei Antragsstellung.
Beitragsermittlung BUR Versicherung
Bei der Berechnung des risikogerechten Versicherungsbeitrag werden die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die Leistungs- und Versicherungsdauer, das Eintrittsalter und der ausgebübte Beruf zu Grunde gelegt.
Der hieraus ermittelte Beitrag ist Ihr zukünftiger Versicherungsbeitrag - bis zum Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beitragsgarantie
Anders als bei der Unfallversicherung, ist der ermittelte Beitrag für die gesamte Dauer der Versicherungsvertrages gültig. Auch wenn Sie während Ihrer beruflichen Entwicklung Ihren Job wechseln, bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vollwertig erhalten.
"Die Berufsunfähigkeitsrentenversicherung folgt der Karriere"
Wenn Sie beispielsweise von Berufsgruppe I (Sachbearbeiter) in Berufsgruppe II (Automobilverkäufer) wechseln, erheben wir keinen höheren Versicherungsbeitrag!
Frühzeitiger Beginn sichert günstigen Beitrag
Unsere Empfehlung lautet deshalb:
Sichern Sie Ihre Arbeitskraft so früh wie möglich ab - am besten noch während der Schulzeit.
Sie sichern sich oder Ihren Kindern einen sehr niedrigen Versicherungsbeitrag bei vollwertigem Versicherungsschutz.
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