Gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung

Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie keine Zahlungen vom Staat!


Wüstenrot & Württembergische

Der Staat hilft nicht!

Mit der Rentenreform 2001 wurden der Begriff Erwerbsunfähigkeit neu definiert und der Berufsschutz sowie die Berusfunfähigkeitsrente aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich gestrichen.

Ausgenommen davon sind lediglich gesetzlich rentenversicherte Personen mit Geburtsdatum vor dem 01.01.1961.

Im Klartext bedeutet das:

  • Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur noch erbracht, wenn es sich um eine volle oder zumindest teilweise Erwerbsunfähigkeit handelt, nicht aber bei reiner Berufsunfähigkeit.
  • Eine private BU Versicherung wird damit existenziell!


Die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente wird kaum gewährt!
Voraussetzungen für den Bezug der Erwerbsminderungsrente


Um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche EM Rente zu haben, muss der Betroffene unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen:

Diese sind u.A. geregeget im §43 SGB VI:

  1. es muss eine teilweise oder volle Erwerbsunfähigkeit vorliegen
  2. der Betroffene muss innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit abgeführt haben
  3. es muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein (in der Regel 5 Jahre)

Die Teilweise Erwerbsminderungsrente
Lediglich 20% vom Bruttogehalt abzgl. SV Beiträge


  Teilweise Erwerbsminderung
Definition  Sofern der Betroffene auf Grund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht länger als 6 Stunden, aber mindestens 3 Stunden täglich erwerbsmäßig tätig sein kann, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor. Hierbei wird weder auf die vorhandene Qualifikation noch auf Lebensstandard und gesellschaftliche Stellung Rücksicht genommen. Allein die thoeretische Möglichkeit zur Arbeit ist ausreichend.  
Abstrakte Verweisbarkeit  Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird die abstrakte Verweisung angewandt. Dies verschärft die Lage des Betroffenen deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung hat das Recht, Ihnen einen theoretischen Beruf anzurechnen, welchen Sie min. 6 Stunden täglich ausüben können, auch dann, wenn es diesen Beruf zur Zeit nicht auf dem Arbeitsmarkt gibt oder Sie diesen nicht ausüben können. Die theoretische Möglichkeit allein reicht aus, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu versagen oder die Leistung zu kürzen. 
Berufsschutz  Berufsschutz wird durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht gewährt. Ihre Qualifikation, Ihr Können, Ihr Lebensstandard, Ihre gesellschaftliche Stellung und Ihr erzieltes Einkommen finden keinerlei Berücksichtigung.  
Höhe der teilweisen EM Rente Sofern Sie Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente haben, können Sie mit einer Leistung von ca. 20% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Solzialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen.
Vorsorgeslücke berechnen Notwendige BU Rentenhöhe berechnen

Die Teilweise Erwerbsminderungsrente
Lediglich 40% vom Bruttogehalt abzgl. SV Beiträge


  Volle Erwerbsminderung
Definition  Die volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene auf Grund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht länger als 3 Stunden täglich, in einem beliebigen Beruf theoretisch arbeiten kann. Hierbei spielen werder der gewohnte Lebensstandard, die gesellschaftliche Stellung, das bisherige Einkommen noch die vorhandenen Qualifikationen einen Rolle. Ausschlaggebend ist lediglich der Umstand, dass der Betroffene mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Eine nähere Differenzierung oder Abstufung erfolgt nicht.  
Abstrakte Verweisbarkeit  Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird die abstrakte Verweisung angewandt. Dies verschärft die Lage des Betroffenen deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung hat das Recht, Ihnen einen theoretischen Beruf anzurechnen, welchen Sie min. 3 Stunden täglich ausüben können, auch dann, wenn es diesen Beruf zur Zeit nicht auf dem Arbeitsmarkt gibt oder Sie diesen nicht ausüben können. Die theoretische Möglichkeit allein reicht aus, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu versagen oder die Leistung zu kürzen. 
Berufsschutz  Berufsschutz wird durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht gewährt. Ihre Qualifikation, Ihr Können, Ihr Lebensstandard, Ihre gesellschaftliche Stellung und Ihr erzieltes Einkommen finden keinerlei Berücksichtigung.  
Höhe der vollen EM Rente Sofern Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben, können Sie mit einer Leistung von ca. 40% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Solzialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen.
Vorsorgeslücke berechnen Notwendige BU Rentenhöhe berechnen

Die Erwerbsminderungsrente zusammengefasst!
Ohne private BU Versicherung bestehen erhebliche Absicherungsrisiken

praktisch und theoretisch am Arbeitsleben teilzunehmen. Ferner sind einige Personenkreise gänzlich nicht leistungsberechtigt.

Weiterhin handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente nur um eine Grundabsicherung, welche nicht ausreicht den tatsächlichen Einkommensverluste auszugleichen.
  • Nur mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können die finanziellen Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft absicheren und Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten.

EM RENTE bekommt nicht Jeder!

Anhand der oben genannten Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind folgende Personenkreise nicht berechtigt, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen:

  • Nicht gesetzlich Rentenversicherte!
    (z.B. sonstige Selbstständige, Freiberufler)
  • Schüler und Studenten
  • Auszubildende,
    da diese in der Regel die Wartezeit noch nicht erfüllt haben

Für diese Personengruppe ist eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung doppelt wichtig.

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