Leistungen der EM Rente
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Sofern der Betroffene auf Grund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht länger als 6 Stunden, aber mindestens 3 Stunden täglich erwerbsmäßig tätig sein kann, liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor. Hierbei wird weder auf die vorhandene Qualifikation noch auf Lebensstandard und gesellschaftliche Stellung Rücksicht genommen. Allein die thoeretische Möglichkeit zur Arbeit ist ausreichend.
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Die volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene auf Grund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht länger als 3 Stunden täglich, in einem beliebigen Beruf theoretisch arbeiten kann. Hierbei spielen werder der gewohnte Lebensstandard, die gesellschaftliche Stellung, das bisherige Einkommen noch die vorhandenen Qualifikationen einen Rolle. Ausschlaggebend ist lediglich der Umstand, dass der Betroffene mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Eine nähere Differenzierung oder Abstufung erfolgt nicht.
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Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird die abstrakte Verweisung angewandt. Dies verschärft die Lage des Betroffenen deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung hat das Recht, Ihnen einen theoretischen Beruf anzurechnen, welchen Sie min. 6 Stunden täglich ausüben können, auch dann, wenn es diesen Beruf zur Zeit nicht auf dem Arbeitsmarkt gibt oder Sie diesen nicht ausüben können. Die theoretische Möglichkeit allein reicht aus, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu versagen oder die Leistung zu kürzen.
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Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird die abstrakte Verweisung angewandt. Dies verschärft die Lage des Betroffenen deutlich. Die gesetzliche Rentenversicherung hat das Recht, Ihnen einen theoretischen Beruf anzurechnen, welchen Sie min. 3 Stunden täglich ausüben können, auch dann, wenn es diesen Beruf zur Zeit nicht auf dem Arbeitsmarkt gibt oder Sie diesen nicht ausüben können. Die theoretische Möglichkeit allein reicht aus, um Ihnen die Erwerbsminderungsrente zu versagen oder die Leistung zu kürzen.
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Berufsschutz wird durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht gewährt. Ihre Qualifikation, Ihr Können, Ihr Lebensstandard, Ihre gesellschaftliche Stellung und Ihr erzieltes Einkommen finden keinerlei Berücksichtigung.
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Berufsschutz wird durch die gesetzliche Rentenversicherung nicht gewährt. Ihre Qualifikation, Ihr Können, Ihr Lebensstandard, Ihre gesellschaftliche Stellung und Ihr erzieltes Einkommen finden keinerlei Berücksichtigung.
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