Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld
Der LÜCKENLOSE Einkommensschutz für alle Fälle
Krankentagegeldversicherung und BerufsunfähigkeitDie Kombination aus beiden Versicherungen bietet Ihnen den optimalen Versicherungsschutz. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dem Einkommensschutz. So auch die Krankentagegeldversicherung. Jetzt stellt sich zwangsläufig die Frage, wann welche Versicherung zum Einsatz kommt, und ob das Vorhandensein einer Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist? |
Beendigung Krankentagegeld - Einsatz der BUR
BUR & KTG gehören zusammen!Die BUR Versicherung zahlt nach Beendigung der Krankengeldzahlung Ihr Einkommen weiter - bei uns garantiert nahtlos! Um die Notwendigkeit einer Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, wann und wie lange welche Versicherung zahlt. |
Versicherungsschutz aufeinander begestimmtIch empfehle Ihnen, neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Sofern Sie diese Kombination bei der Württembergische Versicherung AG nutzen, erhalten Sie deutliche Vorteile gegenüber einer getrennten Absicherung. |
Berechnung KrankentagegeldFür alle gesetzlich versicherte Personen - egal ob freiwillig oder pflichtversichert - wird der Anspruch auf Krankengeld aus den Bruttoeinkommen bzw. Gewinn berechnet. Ihr Anspruch beträgt zwischen 90% des letzten Bruttos und 70% vom Netto. Davon werden noch die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten- und Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. |
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Krankentagegeld für SelbstständigeSofern Sie nicht freiwillig in der gesetzlich Krankenversicherung versichert sind, haben Sie keinen Ansprruch auf Krankengeld. Sie sollten also für den Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit ausreichend vorsorgen. Als Richtwert empfiehlt sich dabei Ihr monatlicher Rohertrag / 30 Tage = Höhe des Tagessatzes für die Krankengeldversicherung. Anders als die gesetzlich versicherten, können Sie den Beginn Ihrer Krankengeldzahlung bereits ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangen. |
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