Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeit bei Beamten


Wüstenrot & Württembergische

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Unter dem Begriff Dienstunfähigkeitsversicherung versteht man die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Viele Anbieter unterschieden in Ihrem Leistungskatalog zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit - zu Ungunsten der Beamten.

Die Württembergische Versicherung AG hingegen nimmt diese Unterscheidung nicht vor, und versichert die Dienstunfähigkeit von Beamten analog der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es erfolgt eine Gleichstellung, welche dem Beamten eine vollwertige und umfängliche Arbeitskraftabsicherung zukommen lässt.

Weiterhin gilt auch hier der Ausschluss der abstrakten Verweisbarkeit!

Fordern Sie Ihre Angebot für Dienstunfähigkeitsversicherung gleich online an.

Definition Dienstunfähigkeit

§42 Bundesbeamtengesetz (BBG)
(1) Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Sofern dieser Passus zur Anwendung kommt, besteht voller Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung / Dienstunfähigkeitsversicherung der Württembergische Versicherung AG.

Dienstunfähigkeit auf Grund Untauglichkeit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung versichert Beamte gegen Einkommensverluste, welche auf Grund einer vorherrschenden Krankheit oder eines Unfalls (Dienstunfähigkeit) entstanden sind. Versetzungen oder vorzeitige Pensionierungen in Folge von Untauglichkeit (nicht bedingt durch Krankheit oder Unfall) sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Untauglichkeit liegt dann vor, wenn andere Faktoren dazu führen, dass Sie nicht Ihren gewohnten Posten beibehalten können.
z.B. Übergewicht

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, Dienstunfähigkeit absichern, Dienstunfähigkeitsrente aus BUR Versicherung